Belegtext:
habennd wir erstlich die fuer vns gestellte kundtschaffts personen, wie sich rechtlicher ordnung nach zethun gebuert, mit dem ayd beladen vnnd daruf ordennlich examinirt vnd verhoert Datierung: 1579
Fundstelle:AppenzUB. III 3 S. 125
Belegtext:
sollen die kuntschaft-personen durch den fronpoten für den richter gestelt werden; die sol richter fragen, ob sie durch bit, freuntschaft oder ainicher verhaisung oder aber durch erforderung des gerichtsdieners ... erschinen Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle:ÖW. V 717
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