Wort davor: Kundschaft(s)lohn
Kundschaft(s)mann
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Zeuge, Kundschafter (I).
- Datierung: 1452
Fundstelle: JbMittelfrk. 45 (1896) 76
- Datierung: 1586
Tiroler Heimatblätter 18 (1940) 149
- Belegtext:
soll ein burger dem andern vergebenlich kontschaft zesagen verbunden sin, es sige dan sach, daß ... der kontschafter mehrmahl deßselbigen handels wegen erschynen müeßte, sollen die parthigen allemal dem
kontschaftman zechen schilling zegeben schuldig syn
Datierung: 1612
Fundstelle: BremgartenStR. 134
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Wort danach: Kundschaft(s)person
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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