Wort davor: Kundschaftkosten
Kundschaftleger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Prozeßpartei, die einen Zeugenbeweis anbietet.
- Belegtext:
vß was vrsachen ein kundtschafft moege hinderstellig gemacht werden. welcher sich mit dem kundtschafftleger in zaech inliesse, nachdem ihme kundtschafft zuoreden fuerbotten worden
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 438
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- Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 440
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Wort danach: Kundschaftleister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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