Kundschaftherr
Wortklasse: Maskulinum
Wortbildungshinweis: zu
Herr (VI 1).
Kundschaftherr (I)
Erklärung:
wie Kundschaftsrichter.
Wort danach: Kundschaftkosten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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