Wort davor: Kundschaft(s)führung

Kundschaftgänger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: "Aufseher und Schiedsrichter für die Gewerbtreibenden".

Wort danach: Kundschaftgeber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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