Kundschaftführer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
die Prozeßpartei, die mit Zeugen ( Kundschaft III, Kundschafter
I) Beweis führen will.
Wort danach: Kundschaft(s)führung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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