Wort davor: Kündnis

Kundpfennig
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: "Gebühr eines Fremden an den Richter beim Vorbringen einer Klage" ÖW. XI.

Wort danach: Kundsame

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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