Wort davor: kundig

Kundigbuch
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Buch (II 1), in dem seit 1311 Rechte und Küren der Stadt Zutphen aufgezeichnet und aus dem sie jährlich verlesen werden.

Wort danach: Kundige

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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