Kundigbuch
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Buch (II 1), in dem seit 1311 Rechte und Küren der Stadt Zutphen aufgezeichnet und aus dem sie jährlich verlesen werden.
Wort danach: Kundige
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten