Kundeneid
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Eid des Zeugen, hier das Recht, diesen Eid zu verlangen.
Wortbildungshinweis: zu
1Eid (III 1),
1Kunde (II).
Wort danach: Kundentuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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