Wort davor: 3Kunde

Kund(e)brief, Kundesbrief
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: gerichtliche Urkunde unterschiedlicher Art:

Kund(e)brief (I)
Erklärung: gerichtliche Urkunde, durch die auf Begehren eines Gläubigers ein Bürger zum Gast (II 2 a) erklärt wird.

Kund(e)brief (II)
Erklärung: gerichtliche Urkunde, durch die auf Begehren eines Gläubigers dem (zukünftigen) Beklagten der Anspruch des Gläubigers dargelegt wird.
vgl. 1Lad(e)brief (I), 1Ladung (I 1), Ladung(s)brief.
Kund(e)brief (III)
Erklärung: wie Fehdebrief.
Kund(e)brief (IV)
Erklärung: auf Bitte eines Beschuldigten ausgefertigtes und öffentl. zu verlesendes Bestätigungsschreiben des Landgerichts, daß der Beschuldigte sich zum Gerichtstermin einfinden werde.
Kund(e)brief (V)
Erklärung: von einigen Bürgern eidlich und mit Siegel bekräftigtes Alibizeugnis für einen Mitbürger, gleichzeitig Warnbrief, mit dessen vielfacher Versendung in umliegende Orte einer möglichen Blutrache an einem Unschuldigen vorgebeugt werden soll.
Kund(e)brief (VI)
Erklärung: Beweisurkunde.

Wort danach: Kundeltag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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