Wort davor: Kumpfgericht

Kumulativhandlung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: von einem Vertreter einer staatlichen Behörde und einem Geistlichen gemeinsam vorgenommene Amtshandlung.

Wort danach: Kumung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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