Kumulativhandlung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
von einem Vertreter einer staatlichen Behörde und einem Geistlichen gemeinsam vorgenommene Amtshandlung.
Wort danach: Kumung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten