Wort davor: Kummersal
Kummerschaft
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
wohl aus Kaufmannschaft entstellt, wobei d. -r- von frz. commerce herrühren kann.
vgl.
kümmern (III).
Kummerschaft (I)
Erklärung:
Handel, Kaufmannschaft (IV).
- Belegtext:
wollen wir, das alle sontage die leuth ... kein kummerschafft oder kaufmannschaft treiben
Datierung: 1555
Fundstelle: Bauer,WaldeckWB. 155
- Belegtext:
dieweil dann die kaufmannschaft eine freie kummerschafft, wird jederman saltz zu verkaufen zugelaßen
Datierung: 1593/94
Fundstelle: TrierWQ. 115
- Belegtext:
wer sich dieser stadt mit kummerschafft zu gebrauchen pflegt, soll keine betruegliche waare einfuehren
Datierung: 1616
Region/Autor/Textsorte:
Straßburg
Fundstelle: Frisch I 555
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- in Google Books
- Datierung: 1616
Region/Autor/Textsorte:
Straßburg
Fundstelle: Haltaus 1141
- Datierung: 1645
Fundstelle: Schnettler,Steuerstr. 57
- Belegtext:
den nehrstand, unter welchem zuvorderst der ackerbaw, hernach alle kaufmanschaft, gewerb, kummerschaft und handwerke begriffen
Datierung: 1665
Fundstelle: DWB. V 2609
- Datierung: 1713
Region/Autor/Textsorte:
TrierLR.
Fundstelle: Nahmer II 630
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
viel weniger sollen sie [die juden] mit dieben und verdächtigen personen einige gemeinschaft haben oder kummerschaft treiben
Datierung: 1723
Fundstelle: TrierWQ. 630
- Belegtext:
kummerschaft. handel und wandel
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 656
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- in Google Books
- Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: RhW. II 2 S. 114
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Kummerschaft (II)
Erklärung:
Kaufmannsgut (I), Kaufmannschaft
(I), Kaufmannsware (I), Handelsware.
Kummerschaft (III)
Erklärung:
wie Kaufvertrag (I).
Wort danach: Kummerschilling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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