Wort davor: kummerfrei

Kummergeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Gebühr für die Verhängung eines Kummers (II), idR. zur Entlohnung der Gerichtsboten.
vgl. Kummerpfennig, Kummerschilling.

Wort danach: Kummergerechtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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