Kummergeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Gebühr für die Verhängung eines Kummers (II), idR. zur Entlohnung der Gerichtsboten.
vgl.
Kummerpfennig,
Kummerschilling.
Wort danach: Kummergerechtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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