Wort davor: kummerbar

Kummerbrecher
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: wer sich eine beschlagnahmte Sache aneignet.
Wortbildungshinweis: zu brechen (IV 1), Kummer (II).

Wort danach: Kummerbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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