Kummerbrecher
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wer sich eine beschlagnahmte Sache aneignet.
Wortbildungshinweis: zu
brechen (IV 1),
Kummer (II).
Wort danach: Kummerbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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