Wort davor: Kurwürdigkeit

kurz
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
sprachliche Erläuterung: aus lat. curtus 'verkürzt, verstümmelt'; Wort der Allgemeinsprache, das in bestimmten Verbindungen einen Sachverhalt rechtlich präzisiert.

kurz (A)
Erklärung: als nominale Ergänzung (die Belege können tw. auch als Kompositen aufgefaßt werden).

kurz (A I)
Erklärung: räumlich: in der Länge begrenzt, klein, gering(wertig), übtr. mangelhaft, rechtlich unzureichend; 'den Hals kurz machen' (oä.) = köpfen; vgl. die Tiroler kurze Elle in ZFerd.3 36 (1892) 429f.
vgl. kürzen (I 1).

kurz (A II)
Erklärung: zeitlich: (allg., mit verschiedenen Subst. verbunden) rasch, nicht weit in Vergangenheit oder Zukunft reichend.
kurz (A III)
Erklärung: weitere Wendungen verschiedener Bezüglichkeit.

kurz (A III 1)
Erklärung: kurzes Gericht.

kurz (A III 1 a)
Erklärung: niedere Gerichtsbarkeit.
vgl. Kleingericht.
kurz (A III 1 b)
Erklärung: 1Gericht mit beschleunigtem Verfahren.
kurz (A III 2)
Erklärung: kurzes Gesetz.
kurz (A III 3)
Erklärung: mit (oder von) kurzer Hand, aus röm.-rechtl. brevi manu (traditio): Eigentumsübergang auf den Besitzer der Sache durch bloße Einigung ohne Übergabe; entrechtlicht zu: kurzum, ohne Umstände.
kurz (A III 4)
Erklärung: kurzer Prozeß abgekürztes Gerichtsverfahren, fast nur allgemeinsprachl. gebr., vgl. HRG.1 II 1319f.
kurz (A III 5)
Erklärung: kurzes Recht.

kurz (A III 5 a)
Erklärung: (im Komparativ:) knapper formuliertes, auf das Wesentliche beschränktes Recht.
kurz (A III 5 b)
Erklärung: im weiteren Sinne: zügige Verfahrensweise in Rechtsangelegenheiten, übtr. kurzerhand; im engeren Sinne: beschleunigte Rechtsprechung durch verkürzten Rechtsgang vgl. MnlWB. III 1958 s.v. cortrecht.
kurz (A III 6)
Erklärung: kurze Rute Botenstab, vorw. oder ausschließlich in Antwerpen: Gerichtsbote.
Sachhinweis: Stallaert II 103.
kurz (A III 7)
Erklärung: kleiner Feldzehnt?
sprachliche Erläuterung: kurzer Schaub, zu mnl. schoof 'Garbe', auch 'die auf dem Feld stehende Frucht'.
kurz (A III 8)
Erklärung: kurze Sicht kurze Laufzeit eines Wechsels.
kurz (A III 9)
Erklärung: kurzer Tag in allg. Bed.: baldiger Versammlungs- und Beratungstermin (zB. 1346 MGConst. VIII 106); rechtssprachl.: verkürzte Frist, vorverlegte Gerichtsverhandlung.
kurz (A III 10)
Erklärung: kurzer Termin wie kurz (A III 9).
kurz (A III 11)
Erklärung: kurzer Zehnt kleiner Zehnt von Kleinvieh, Hackfrüchten, Obst.
vgl. Kleinzehnt, Obstzehnt, Schmalzehnt.
kurz (B)
Erklärung: als verbale Ergänzung.

kurz (B I)
Erklärung: räumlich.

kurz (B I 1)
Erklärung: abgekürzt, knapp gefaßt.
vgl. Kürze (II).
kurz (B I 2)
Erklärung: nah.
kurz (B II)
Erklärung: zeitlich: von kurzer Dauer, bald; auch in der (schon ahd.) Wendung über kurz oder (über) lang 'früher oder später', dh. nicht fristgebunden.
kurz (B III)
Erklärung: Verbindungen mit Verben.

kurz (B III 1)
Erklärung: zu kurz beschehen, (ge)schehen in seinen Rechten gemindert werden, Unrecht oder Schaden erleiden.
vgl. kurz (B III 6), Kurz (I), Kürze (I).
kurz (B III 2)
Erklärung: einer Sache zu kurz gehen eine Sache verfehlen, gerichtlich abschlägig beschieden werden.
kurz (B III 3)
Erklärung: jn. kurz halten jn. in seinen Rechten beeinträchtigen, jn. zwingen wollen.
kurz (B III 4)
Erklärung: jm. zu kurz reden, sprechen jm. mit Reden unrecht tun, auch: j. mit Worten herabsetzen.
kurz (B III 5)
Erklärung: an jm. zu kurz sein bei jm. mit Leistungen im Rückstand sein.
kurz (B III 6)
Erklärung: jem. (oder einer Sache) zu kurz tun jn. in seinen Rechten schmälern, jm. schaden, j. (etwas) verletzen, eine Sache nicht genügen, Gelobtes nicht erfüllen.
vgl. kurz (B III 1).
kurz (B III 7)
Erklärung: den kürzeren ziehen (auch mit Positiv und Superlativ, vgl. DWB. V 2832 und XV 958f.) im Streit mit einer Forderung unterliegen; urspr. vom Rechtsentscheid durch Losen mit Grashalm oder Stäbchen.

Wort danach: Kurz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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