Wort davor: Kün

kund
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
Erklärung: häufig in verstärkenden oder gegensätzlichen Paarformeln sowie in festen Verbindungen mit Verben, die sich in neuester Zeit verselbständigen (kundgeben, -machen uä.).
sprachliche Erläuterung: z. Etym. vgl. DudenEtym. 377, Kluge22 419, DWB. V 2617.
Wortbildungshinweis: zu künden.

kund (I)
Erklärung: erkennbar, kenntlich, offenkundig, gegen allen Zweifel gesichert, bekannt (I) (auch iSv. berühmen II), einheimisch (Ggs.: fremd I), mit dem Auge sichtbar.

kund (II)
Erklärung: wissend, kenntnisreich, gut unterrichtet, erfahren.

Wort danach: kundbar

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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