Wort davor: Kugelweide
Kuh
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
weibliches Rind, nachdem es im dritten Jahr gekalbt hat.
sprachliche Erläuterung:
zur Etymologie vgl. Kluge21 410.
Kuh (I)
Erklärung:
im bäuerl. Wirtschaftsleben Gegenstand vielfältiger Regelungen.
- Datierung: 1316
Fundstelle: Mieris II 176 a
- Belegtext:
swer geraubt vihe wizzenklichen kauffet, der sol ie von der kuewe geben 60 dn.
Datierung: 1341/42?
Fundstelle: WürzbPol. 49
- Belegtext:
auch hand sy das recht, das sy sollend haben 16 rinder und ein kuwe ane schwanz ... zu rechter weide
Datierung: 1343
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 213
- Belegtext:
swer vihe trîbet anders wann fuer den rechten hirten, der sol geben von der kuowe 60 dn.
Datierung: vor 1350
Fundstelle: WürzbPol. 73
- Belegtext:
wer mit sinen kuwen in daz virboden felt fert, als dicke der gerugit wirt von den schuczen, so virlusit er als dicke achtzehen heller
Datierung: 1389
Fundstelle: FrankfAmtsUrk. 159
- Datierung: 1397
Fundstelle: BredaHeerlRbr. I 357
- Datierung: 1400
Fundstelle: Erler,Ingelh. I 128f.
- Belegtext:
ist yme [d. Wächter] auch gegonnet zu halden 1 kuwe und eczliche hunere
Datierung: 1425
Fundstelle: FrankfAmtsUrk. 209
- Datierung: 1438
Fundstelle: DOrdGrZinsb. 123ff.
- Datierung: um 1440
Fundstelle: MagdebUB. II 546
- Datierung: 1446
Fundstelle: MeppenUB. 214
- Belegtext:
so hebbe ick gegeven ... tho einer ewigen vicarie all dat erve ... und dartho twe iseren koe bi der vicarie tho bliven
Datierung: 1461
Fundstelle: OstfriesUB. I 671
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1478
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz
Fundstelle: ZRG.2 Kan. 32 (1943) 293 Anm. 256
- Belegtext:
wer zuo dem andern kueg stelt, zücht der gemeinder von zwayen kuegen ain kalb des jars, so git er kain miett; und wenn er es zwen winter gehept, so ist es halb des, der das zücht
Datierung: 1484
Fundstelle: SGallenOffn. I 228
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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- Belegtext:
die herren des uissern convents ... den frowen des innern convents merckliche jaerzit ußzuorichten und ein guote zal ysinen kuegen zuo halten pflichtig sind gewesen
Datierung: 1486
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 214
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- Datierung: 1503
Fundstelle: RhW. II 1 S. 152
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- Datierung: 1520
Region/Autor/Textsorte:
Schweiz
Fundstelle: Franz,BauernkrAkt. 130
- Belegtext:
des sterbhaupts halber ... soll dem brobst volgen ..., so ein hausfrau stirbt, die ander kue nach dem besten
Datierung: 1525
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: Franz,BauernkrAkt. 330
- Belegtext:
welcher zwo küeh hat vnd ihn die kehri begreift, der soll einen wuocherstier daßelbig jahr haben, vnd welcher nit mehr dann ein kuoh hat, der soll ein halben stier haben
Datierung: 1541/1625
Fundstelle: ArgauLsch. I 84
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Merseburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 12
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- Belegtext:
zu rechtem haubtfall ... von einem man sein böstes roß und von einer frauen die böste kuehe, auch ihr allerböstes kleid
Datierung: 1546/1764
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 254
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- Datierung: 1552
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 204
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1559
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 40
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- Datierung: 1562
Fundstelle: WestfLR. 95
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- Belegtext:
wenn die verstorbene leiche ... nach dem kirchhoff gefahren, soll der abt seinen diener senden und entweder daselbst oder wenn sie wieder auf das gut kommen durch denselben die churmoede ausnehmen lassen
und zwarn folgendergestalt: es soll der diener einen weissen stock nehmen und hinterrücks zu den pferden oder kühen gehen und mit dem stock eins berühren, welches er nun trifft, das gehört dem herrn
Datierung: 1569
Region/Autor/Textsorte:
Westfalen
Fundstelle: GrW. III 162
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- Datierung: 1592
Fundstelle: ArchKulturg. 1 (1903) 390
- Datierung: 1593
Fundstelle: LenzburgStR. 589
- Belegtext:
aber die gende pfand, bis an ein kue oder vier geis, sollent vor den ligenden gütern geschetzt werden
Datierung: 1598
Fundstelle: SaanenLschStat. 222
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
welcher drey küch hat, der soll ein haagen halten
Datierung: 1608
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 100
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- Belegtext:
seien wucherliche conträct, so jemands gelt also leihet, daß der entlehner dem leiher eine gute summa oder geltswert mehr wider zu bezahlen verschreiben müsse, dann ihm gelihen worden, ... item einem,
so ein kühlin oder zugstier hat, ihme darauf drei oder vier guldin leihet ..., so doch das wol halbteils mehr wert ist, und darnach solchem armen ... ein gemalte oder stähelin kuh
wie man die nennet oder ein stotzen in stall anstatt einer kuh schlagen für drei oder vier guldin und jahrs daraus ein kühzins zu geben
Datierung: 1621
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 476
- Datierung: 1629
Fundstelle: FreiburgÜGBl. 9 (1902) 42f.
- Belegtext:
die gehnden pfand mögen eingeschetzt werden biß uf ein kuo; die soll wib und kinden zuogestelt werden
Datierung: 1631
Fundstelle: SaanenLschStat. 221 Anm. 2
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
was ist dann die baulebung? ... ist es ein ackermann, ein pferd nechst dem besten; ists ein koether, eine kuh nechst der besten
Datierung: vor 1762
Fundstelle: Wiesand 735
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- in Google Books
- Belegtext:
in Sachsen sind einige dorffschafften schuldig, dem churfuersten alljaehrlich die beste kuh zu geben, welche kuehe peitzschkuehe genennet werden
Datierung: 1769
Fundstelle: Lennep,LandsiedelR. 511
- Belegtext:
die pachtungen sind so eingerichtet, daß die kühe eisern bleiben, die pächter können damit schalten, kaufen, verkaufen, wie sie wollen, nur müssen sie allemahl complet ... haben
und müssen solche beim abzuge ohne tadel abgeliefert werden
Datierung: 1779
Region/Autor/Textsorte:
Pommern
Fundstelle: QGDBauernst. 279 Anm. 5
- Datierung: 1780
Fundstelle: Lappe,Schulzenhof 22
- Datierung: 1827
Fundstelle: Rudhart,Finanzverw. 124
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Fundstelle: Schmidt,Gutsüberg. 218
Kuh (II)
Erklärung:
im Strafrecht.
Kuh (II 1)
Erklärung:
Tötung des Tieres als Strafe für die Tötung eines Menschen.
- Datierung: 1578
Region/Autor/Textsorte:
Gent
Fundstelle: Berkenhoff,Tierstrafe 30f.
- Belegtext:
so wird die kuhe alß abschewlich thier an einen abgelegenen öden ort billig geführet, daselbst erschlagen oder erschossen vnd vnabgedeckt begraben
Datierung: 1621
Region/Autor/Textsorte:
Leipzig
Fundstelle: Berkenhoff,Tierstrafe 31
Kuh (II 2)
Erklärung:
im Verfahren wegen Sodomie.
- Belegtext:
der übeltheter ist mit urtail erkennt, das man in uff die ku setzen und verbrennen sol
Datierung: 1474
Fundstelle: Schuhmann,Scharfrichter 233 Anm. 267
- Datierung: 1492
Region/Autor/Textsorte:
Überlingen
Fundstelle: Berkenhoff,Tierstrafe 106
- Datierung: 1520
Fundstelle: Schuhmann,Scharfrichter 234 Anm. 268
- Belegtext:
peccatum mutuum mit einer koe
Datierung: 1542
Region/Autor/Textsorte:
Dortmund
Fundstelle: Berkenhoff,Tierstrafe 105
- Datierung: 1581
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: v.Hentig,Strafe 65
- Belegtext:
sein mit ihm 6 küeh vnd 2 kälblen, welche indessen dise küehen kommen, sampt einem schönen füllen verbrandt worden; wurd das vich vor tag zum hochgericht geführt, verviertheilt vnd vf den scheiterhaufen gelegt
Datierung: 1667
Fundstelle: Schuhmann,Scharfrichter 30
- Datierung: 1693
Fundstelle: Döpler,Theatr. II 575
- Datierung: 1760
Fundstelle: Schuhmann,Scharfrichter 234 Anm. 281
Kuh (II 3)
Erklärung:
Ritt auf einer Kuh zum Scheiterhaufen als Strafverschärfung.
- Belegtext:
W.L. son uff morne mittwochen lassen uff die kuwe setzen mit einer ifeln und richten als ein ketzer [Jude] mit dem fuer
Datierung: 1453
Fundstelle: Rau,BeitrFrkf. 69
Kuh (II 4)
Erklärung:
Einziehung einer Kuh als Strafe.
- Belegtext:
wer yn dem vorgeschriben wiltban ... ein hinde fenget, der sal unserm herrn geben ein fale kuw und hat auch zwo marg verbrochen
Datierung: 1450/60
Fundstelle: AnnNassau 19 (1885/86) 38
- Belegtext:
welicher ouch ... âne erlouben ... eins herren vnd aptz zu Einsidlen in sin vnd des gotzhus wasser vischet, der oder die, als offt das von inen beschicht, sind einem herenn vnd apte ein kuo ân gnad zu buos verfallen
Datierung: 1493
Fundstelle: GrW. I 156
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1574
Fundstelle: OstfriesBauerR. 121
- Belegtext:
auch so ainer, wer der unter meinem hern ist, ainen hirschen niderschlug und äße den, so sol ihm mein herr aus seinem hof ainen ochsen nemen; schluge er ain hindin nider, so soll ihm mein herr ain kuh nemen; war es aber ain kalb, so soll mein herr ain kalb nemen
Datierung: 1597
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 335
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1616
Fundstelle: OstfriesBauerR. 20
Kuh (III)
Erklärung:
Paarformeln.
Kuh (III 1)
Erklärung:
kuh bei kuh mit allem.
- Belegtext:
eendrachtlicken dessen schaden toe dragen myt lyff end mit ghuede, gras by grase, koe by koe; elck man nae sinen ghude by wolde end by velde
Datierung: 1406
Region/Autor/Textsorte:
Fivelgo
Fundstelle: Richth. 310
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Kuh (III 2)
Erklärung:
kuh und quern Kuh und Handmühle = der ganze bäuerliche Betrieb.
Kuh (IV)
Erklärung:
übtr.
Kuh (IV 1)
Erklärung:
Vermögen.
- Belegtext:
sa scolre ac in thene kragga, ther tha kv nebbe, hwant hi like ielt alle liudum tho thoncke, ther hongat. mord scel ma mith mord kela
Datierung: 1. Hälfte 15. Jh.
Fundstelle: FivelgoR. 36
Textarchiv: FivelgoR. 36
Kuh (IV 2)
Erklärung:
Gefängnis für Geistliche in verschiedenen Städten Süddeutschlands.
vgl.
Kuhloch.
Sachhinweis:
E.Schneider, "Kuh" als Gefängnisname/ZGO.2 59 (1950) 498f.
- Belegtext:
in der stat ze Mvinchen hinder der chu
Datierung: 1365
Fundstelle: MBoica XIX 246
- Belegtext:
ein anderer [kaplan] ... war wegen der rohesten auffuehrung schon mehr als sechsmal in der kuh gewesen
Datierung: 1810
Fundstelle: Bronner,Leben 17
- Belegtext:
die sogenannte kuh custodia, geistl. kerker
Datierung: 1810
Fundstelle: Bronner,Leben III 16
Kuh (IV 3)
Erklärung:
als Längenmaß.
Wort danach: Kuhalpe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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