Wort davor: Küchenmeisterei

Küchenmeisterin
Wortklasse: Femininum

Küchenmeisterin (I)
Erklärung: Inhaberin des für die Versorgung der Klosterinsassen zuständigen Klosteramts (I).
vgl. Kellerin (I), Küchenkellerin, Küch(en)meister(s)amt (I).

Küchenmeisterin (II)
Erklärung: Aufseherin bei der Speisezubereitung für ein Festmahl.

Wort danach: Küchenordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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