Wort davor: Küchenmeier

Küch(en)meister
Wortklasse: Maskulinum

Küch(en)meister (I)
Erklärung: Leiter einer Küche bzw. des Küchenamts (I), insb. an einem Hof (VIII 4) der Inhaber desjenigen Hofamtes (II), dem die Aufsicht über die Küche sowie deren Verwaltung zusteht, an fürstlichen Höfen tw. Inhaber eines 1Erbamts (I) mit Aufgabenübertragung an einen Unterbeamten mit gleicher Bezeichnung.

Küch(en)meister (II)
Erklärung: Aufseher in der 'Wollküche' zu Köln.
Küch(en)meister (III)
Erklärung: in Hamburg wie Kuchenbäcker (II).

Wort danach: Küch(en)meister(s)amt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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