Wort davor: Küchenkuh
Küchenlehen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Lehnsgut, das in die herrschaftliche Küche zinst, in Nürnberg für die Hofhaltung des Kaisers bei dessen Anwesenheit.
vgl.
Kuchellehen,
Kücheneigen,
Küchengut.
- Datierung: um 1250
Fundstelle: SchäftlarnTrad. 461
- Datierung: 1270
Fundstelle: WestfUB. IV 3 S. 599
- Datierung: 1283
Fundstelle: SchwäbWB. IV 813
- Datierung: 1348
Fundstelle: GeöArch. I 1 S. 89
- Belegtext:
kuechen-lehn, (nuernbergisch). was solches eigentlich sey, ist ungewiß. einige wollen, daß bey fuerstlichen hoefen je zu zeiten die caduc- und heimgefallenen lehn denen printzeßinnen
zur unterhaltung der kuechen verehrt, welche man auch tafel-gueter nennt, gemeynet seyn
Datierung: 1737
Fundstelle: Zedler XV 2015
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
kuechen-lehen, feudum de camera
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 552
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- Belegtext:
die nürnbergische küchen-lehn ... was diese lehn seyn und wo die benennung herrühre, darüber sind unterschiedliche meynungen
Datierung: 1745
Fundstelle: Westphalen,Mon. IV Vorw. 83
- Datierung: 1769
Fundstelle: Lennep,LandsiedelR. 82
- Datierung: 1793
Fundstelle: Weinart 326
- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 294
- Belegtext:
kuechel- oder kuechen-lehen, feudum culinare, ist eine art geringer lehen, wo der vasall eine bestimmte lieferung in die kueche des lehen-herrn machen muß
Datierung: 1804
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 69 S. 280
Wort danach: Küchenmaß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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