Wort davor: Küchenkuh

Küchenlehen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Lehnsgut, das in die herrschaftliche Küche zinst, in Nürnberg für die Hofhaltung des Kaisers bei dessen Anwesenheit.
vgl. Kuchellehen, Kücheneigen, Küchengut.

Wort danach: Küchenmaß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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