Wort davor: Kuchelzins
Kuchen
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Brot, Gebäck.
Kuchen (I)
Erklärung:
Zuwendung, pflichtgemäßes Geschenk, Gabe (I 1).
- Belegtext:
solle uns unser gnediger here 2 imbs thun geben und kuchen mit fuer unrauch, groß deller mit fleisch und wyßbecher mit win
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: PfälzW. I 241
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ein kilchherr ist auch jnen alle jahr uff den helstag ein kuchen schuldig für 18 d oder für so vil brot
Datierung: 1511
Fundstelle: Alsatia 1868/72 S. 236
- Datierung: 1560
Fundstelle: NeußWQ. 238
- Belegtext:
vermitz einem kochen von einem sester weitz, den der müller ihnen [pferdtsjungen] zue geben verpflicht ist, vnd das vff aller heiligen tagh, den welchen koch werde durch meyer
vnd gericht besichtigt: da der bresshafft erfonden wurde, haben die gericht macht, den zue essen, vnd der müller muess als dhan den jungen ein ander geben
Datierung: 1592
Fundstelle: DiedenhofenW. 28
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
seine hausehre wird sich einkaufen [in der Kantorei] mit sechs kuchen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Werner,Musikgemeinsch. 13
- Datierung: 1750
Fundstelle: VeröfflMergenthAltertumsV. 1894/95 S. 27
- Datierung: 1803
Fundstelle: AnnNassau 46 (1920/25) 34
Kuchen (II)
Erklärung:
Abgabe, Gabe (VII).
Wort danach: Küchenabgabe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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