Wort davor: Küchengefälle

Küchengeld
Wortklasse: Neutrum

Küchengeld (I)
Erklärung: Küchendienst (I) in Geld.
vgl. Kuchelgeld (I).

Küchengeld (II)
Erklärung: Abgabe für die Beköstigung herrschaftlicher Beamter.
Küchengeld (III)
Erklärung: Eingangsgeld (II), das nach dem Tod eines Ehegatten und Wiederverheiratung des überlebenden Teils der neu auf den Hof ziehende Gatte zahlen muß. 18. Jh. Lappe,Schulzenhof 29.
Küchengeld (IV)
Erklärung: Geld z. Bezahlung v. Beköstigung oder Lebensmitteln.
Küchengeld (V)
Erklärung: (pflichtgemäßes) Geldgeschenk, Gabe (I 1), Trinkgeld.

Wort danach: Küchengemahl

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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