Kücheneigenamt
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
(Verwaltungs-)Bezirk, in dem mehrere Kücheneigen liegen.
vgl.
Eigenamt,
Küchenamt (IV).
Wort danach: Küchenfleiß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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