Wort davor: Küchenbruder
Küchenbuch
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
idR. vom Küchenschreiber geführtes Rechnungsbuch.
vgl.
Küchenregister.
Wortbildungshinweis: zu
Buch (II 4).
- Datierung: 1389
G. van Hasselt, Geldersch Maandwerk I (1807) 406
- Datierung: 1426
Fundstelle: UtrechtBRek. I 1 S. 254
- Datierung: 1492
Fundstelle: Eyb,Gedenkbuch 13
- Belegtext:
der küchenschryber sal zwey küchenbücher machen, solchs sumiren vnd eines dem küchenmeister geben vnd er eins behalten, vnd ab er daneben etwas ausgeben hette, dem küchenmeister
zu ende desselben buchs mit vbergeben, dasselb küchenbuch vnd dieselbe ausgabe sal der küchenmeister eygentlich legen vnd sehen, ab sie recht gelegt seyen, vnd darnoch in seynem
manual sehen, wie vhil er ihme zum margt geben habe, also findet er, wer dem andern schuldig sey
Datierung: um 1520
Fundstelle: Michelsen,MainzErfurt 25
- Datierung: 1554
Fundstelle: ZBergGesch. 30 (1894) 23
- Belegtext:
der hofmeister ... mit denselben [quartierrete] neben dem haushofmeister und den bevelhabern in den embtern alle wochen die kuchenbücher abhoren und unterzeichnen [soll]
Datierung: 1566
Fundstelle: Schmoller,Forsch. XIV 4 S. 95
- Datierung: 1591
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 480
Faksimile
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Wort danach: Küchenbürger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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