Wort davor: krummstäbisch
Krummstab(s)lehen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
von einem geistlichen Lehnsherrn herrührendes Lehen (I 1).
- Datierung: 1504
Fundstelle: AATheodPal. V 452
[weitere Angaben: urk.?]
- Belegtext:
ceulsche en cromstabs leenen
Datierung: 1653
Fundstelle: Kamptz,PreußProvR. II 484
- Belegtext:
krummstaebisch, von krummen stabe herruehrend, oder krumm-stab-lehen
Datierung: 1676
Fundstelle: Moller,CarpzovRep. Index verb. germ. s.v. Lehen
- Belegtext:
die geistlichen lehen (vulgo vocantur die krumbstabs-lehen) werden von pabst, ertzbischoeffen, bischoeffen und praelaten den lehnleuten und vasallen aus gnaden verliehen
Datierung: 1688
Fundstelle: Beckmann,Idea 278
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1721
Fundstelle: Knauth,Altenzella VI 135
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
solche lehen eingetheilt werden ... in ansehung der dem lehen zugehoerigen sachen in geistliche (ecclesiastica) oder gemeinlich von den gekruemten bischoffs-staeben sogenannte krum-stab-lehen,
welche geistliche gueter in sich begriffen (darunter auch insbesonder die pfarr lehen, da einer mit dem kirchen- oder pfarrsatz und jure patronatus belehnet ist, gehoeren), und weltliche
Datierung: 1728
Fundstelle: Leu,EidgR. II 42
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- in Google Books
- Belegtext:
daß ... die stifftische lehengueter im teutschen reich als krummstabslehen zu halten
Datierung: 1738
Fundstelle: Ludewig,Anzeigen II 810
Wort danach: Krummsterz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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