Belegtext:
auf daß der obrigkeit des orts die behoerige krug-lage entweder nach proportion des alten krug-zinses und der anitzo sich daselbst befindenden einwohner erfolgen oder ... ein
gewisses, und zwar auffs hoechste 3 gr. von einer jedweden tonne, die außgeschencket wird, abgetragen werden moege Datierung: 1682
Fundstelle:CCMarch. IV 4 Sp. 105
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Belegtext:
ist ein braukrug daselbst anzulegen, so muß der krueger krugzinsen davon erlegen, welcher nach gelegenheit des orts 10 bis 20 rthl. geben muß, sonst nur zapfenzins Datierung: 1700
Fundstelle:HistBeitrPreuß. II 99
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Belegtext:
beym krugzins ist anzuschlagen: ein tonne bier 1 rthlr. ein pfund pfeffer 6 gr. ein pfund ingber 4 gr. Datierung: 1777
Fundstelle:v.Berg,PolR. V 659
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