Wort davor: Kruglade
Kruglage
Wortklasse: Femininum
Kruglage (I)
Erklärung:
2Krug, vgl. MecklWB. IV 634.
- Belegtext:
befrige ick ... comptor tho N. gedachten H.R. vnd sine erben mit einer freien wehr vor dem ... dicke sambt frien fischereyen ..., ock die kruchlage by dem scultzengerichte quit vnd frei
Datierung: 1583
Fundstelle: JbMeckl. 9 (1844) 282
Kruglage (II)
Erklärung:
Abgabe des Krugverlegers an die Ortsobrigkeit des betreffenden 2Krugs.
- Belegtext:
auf daß der obrigkeit des orts die behoerige krug-lage entweder nach proportion des alten krug-zinses und der anitzo sich daselbst befindenden einwohner erfolgen oder ... ein
gewisses, und zwar auffs hoechste 3 gr. von einer jedweden tonne, die außgeschencket wird, abgetragen werden moege
Datierung: 1682
Fundstelle: CCMarch. IV 4 Sp. 105
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die krug-lage gebuehret billig der obrigkeit eines jeden orts, es ist aber dieselbe nicht befugt, die krug-lage nach eigenem gefallen zu steigern und zu erhoehen, sondern es
soll hoechstens nicht mehr als 3 groschen von der tonne gegeben werden
Datierung: 1714
Fundstelle: CCMarch. IV 4 Sp. 165
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1724
Fundstelle: CCMarch. VI 2 Sp. 266
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 551
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Wort danach: Kruglager
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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