Wort davor: Kronprinz

Kronsproviantmeister
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Staatsbediensteter, der die jährlichen Abgaben (Station) der Landgüter an die 1Krone (II 2) einzieht.

Wort danach: Kronrente

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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