Kronsproviantmeister
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Staatsbediensteter, der die jährlichen Abgaben (Station) der Landgüter an die 1Krone (II 2) einzieht.
Wort danach: Kronrente
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten