Wort davor: Kronslandgut

Kronslehngut
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Lehngut im Besitz der 1Krone (II 2).

Wort danach: kronlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten