Wort davor: krönigen

Kronenkammer
Wortklasse: Femininum
Erklärung: königliche Finanzverwaltung.
Wortbildungshinweis: zu Kammer (IV), 1Krone (II 2).

Wort danach: Kronskind

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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