Wort davor: Krongulden

Kron(en)gut, Kronsgut
Wortklasse: Neutrum

Kron(en)gut (I)
Erklärung: im Eigentum der 1Krone (II 2) stehender Grundbesitz, auch sonstige Vermögenswerte, deren Ertrag den Finanzbedarf der 1Krone (II 2) oder des Staats zu decken bestimmt ist.
vgl. Kammergut (I).

Kron(en)gut (II)
Erklärung: Ware von bester Qualität.

Wort danach: Kronhammer

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