Wort davor: Krongezahl
Kronengold
Wortklasse: Neutrum
Kronengold (I)
Kronengold (I 1)
Erklärung:
Gold, das den für die Prägung von 1Kronen (IV) erforderlichen Feingehalt aufweist.
Wortbildungshinweis: zu
1Krone (IV).
- Belegtext:
wir ordnen ..., das alle goldschmid in vnserm landt bey jren aiden vnnd straff des falsch das gold hungerisch für hungerisch, venedigisch für venedigisch, reinisch für reinisch vnnd cronengold
für cronengoldt, ain yedes auf seinen grad ... arbaiten
Fundstelle: TirolLO. 1573 VI 14
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1684
Fundstelle: Unger,SteirWsch. 416
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1799
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
es darf das gold ueber kronengold, aber nicht darunter verarbeitet werden; eine krone aber hat 18 karat und 6 bis 7 graen im gehalt, und werden unter kronen die carolinen und max d'or verstanden
Datierung: 1777
Fundstelle: Bergius,NPolKamMag. III 129
- Belegtext:
einige nennen das gold von 22 karat kronengold; allein das eigentlicb so genannte kronengold, l. aurum coronarium, besteht aus 18 karat oder 2/3 gold, und 6 karat oder 1/3 silber oder kupfer, oder auch beydes
Datierung: 1780
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. XIX 379
- Belegtext:
daß das rheinische gold zu 17, das kronengold zu 20 und ungarisch gold zu 23 karath ... fein verarbeitet werden ... soll
Datierung: 1788
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde II 88
- Belegtext:
das kronengold ... das mit sechs karat fremden zusatzes versetzte und in der mark achtzehn karat fein haltende gold; zum unterschiede vom dukatengolde
Datierung: 1808
Fundstelle: Campe II 1066
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Kronengold (I 2)
Erklärung:
hier eine bestimmte Münze?
- Belegtext:
51 thall. 16 sg. ahn 38 3/4 crohnengoldt von P.S. bey abgelegter seiner rechnungk empfangen
Datierung: 1604/05
Fundstelle: ActaBrandenb. I 612
Kronengold (II)
Erklärung:
Kronsteuer der Juden.
Wort danach: Kronsgrenze
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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