Wort davor: Kronengerechtsame

Kron(s)gesinde
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Bauernhaus mit den dazu gehörigen Ländereien im Besitz der 1Krone (II 2).
Wortbildungshinweis: zu Gesinde (IV).

Wort danach: Kronengewaltiger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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