Wort davor: Kronfeldmarschall

Kronsgefängnis
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Gefängnis (II), das unmittelbar der 1Krone (II 2) untersteht.

Wort danach: Kron(en)geld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten