Wort davor: krönen

1Kroner
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Kläger (I 1).
Wortbildungshinweis: zu kronen.

Wort danach: 2Kroner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten