Wort davor: Kron(s)bauer
Kron(s)beamte
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
in den Diensten der 1Krone (II 2) stehende Person (in Livland niederen, sonst meist hohen Ranges).
Wortbildungshinweis: zu
Beamte (I),
1Krone (II 2).
- Datierung: 1680
Fundstelle: SammlLivlLR. II 788
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 459
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
kamerier ... ist ein kronsbeamter, welcher in Liefland ... die oeffentlichen abgaben der landgueter berechnet und darüber quitirt
Datierung: 1795
Fundstelle: IdLiefl. 105
- Belegtext:
derjenige kronbeamte, welchem die reichsverwesung uebertragen wird, hat bei dem antritte der regentschaft in einer versammlung, welche ... [ua.] aus ...
den obersten kronbeamten ... bestehet, einen eid abzulegen
Datierung: 1808
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I2 61f.
- Belegtext:
der bevorzugte gerichtsstand, vermöge dessen personen oder güter in erster instanz unter den appellationsgerichten, kreisämtern oder finanzkammern stehen, kommt zu ... den kronbeamten
Datierung: 1815
Fundstelle: Gönner,EntwGesB. I 19
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
[die Reichsverwesung] uebernimmt ... jener kronbeamte, welchen der letzte monarch hiezu ernennt, und wenn von demselben keine solche bestimmung getroffen
ist, so geht sie an den ersten kronbeamten ueber, welchem kein gesetzliches hinderniß entgegensteht
Datierung: 1818
Fundstelle: VerfBaiern I 7
- Belegtext:
die kronbeamten sind durch ihre reichswuerden mitglieder der ersten kammer in der staende-versammlung
Datierung: 1818
Fundstelle: VerfBaiern I 22
Wort danach: Kronbediente
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten