Wort davor: Kriminaloberkriegsgericht

Kriminalobrigkeit
Wortklasse: Femininum

Kriminalobrigkeit (I)
Erklärung: Gerichtsgewalt in Strafsachen.

Kriminalobrigkeit (II)
Erklärung: Inhaber der Kriminalobrigkeit (I), Kriminalgericht.

Wort danach: Kriminalordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten