Wort davor: Kriminallaster

Kriminaloberkriegsgericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Kriegsgericht (I) in zweiter Instanz in Strafsachen.
vgl. Kriminalunterkriegsgericht.

Wort danach: Kriminalobrigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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