Belegtext:
die hohe [Gerichtsbarkeit], welche man auch den blutbann, die frais oder das zentgericht zu nennen pflegt, beschaefftigt sich mit der untersuch- und bestrafung groeßerer verbrechen
und auf leib und leben gehender criminalhaendeln Datierung: 1770
Fundstelle:Kreittmayr,StaatsR. 20
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