Wort davor: Kriminalbrüchte

Kriminalfall
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: in die Zuständigkeit der Strafgerichtsbarkeit gehörender Rechtsfall, Fall ( IV 1 und 2).

Wort danach: Kriminalfrage

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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