Wort davor: Kriegssteuer
Kriegsstrafe
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
zur Aburteilung soldatischer Vergehen ausschließlich von Kriegsgerichten (I) verwendete Strafart beziehungsweise ausgesprochene Strafe.
- Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 2184
- Datierung: 1771
Fundstelle: Zincke,KriegsRGel. 57ff.
[weitere Angaben: Aufzählung d. Strafarten]
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- Belegtext:
uebrigens gehoeren auch gemeine verbrechen der soldaten der ordnung nach fuer die krieges- und nicht civilobrigkeit, ja es werden auch in diesen verbrechen nicht krieges-, sondern
gemeine strafen gebrauchet
Datierung: 1771
Fundstelle: Zincke,KriegsRGel. 54
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- Belegtext:
kein krieges-unterrichter ausser dem kriegesherrn darf in kriegesverbrechen eine bey der militz ungewoehnliche kriegesstrafe oder eine andere kriegesstrafe verhaengen
Datierung: 1771
Fundstelle: Zincke,KriegsRGel. 62
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Wort danach: Krieg(s)stube
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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