Wort davor: Kriegsschulenartikelsbrief
Kriegsschultheiß
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
rechtskundiger Beisitzer bei der Verhandlung eines Kriegsgerichts (I).
- Belegtext:
[Buchtitel: Caspar Stieler,] auditeur oder kriegs schultheiß
Datierung: 1692 (oder früher)
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 25 (1904) 58
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
die auditeurs, die ehemals mit einem weit angemessenern ausdrucke kriegsschultheißen genannt wurden, sind eine art von rechtskonsulenten, aktuarius, registrator und syndikus bey den regimentern
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 81
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
der auditeur, feld-richter, kriegs-richter, feld- oder kriegs-schuldheiß ... ist ein einem oder mehrern regimentern beygegebener rechts-gelehrter, welcher das dabey vorfallende
proceß-wesen nach den vorgeschriebenen kriegs-ordnungen ... besorget, die inquisiten examiniret, die aussagen protokolliret, bey dem kriegs-rechte gemeiniglich die lezte stimme hat und das urtheil verfertigt und publicirt
Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 50 S. 523
[weitere Angaben: vgl. ebd. 523-537]
- Belegtext:
kriegs-schuldheiß, ein gutes, aber nur in einigen oberdeutschen gegenden uebliches wort, einen auditeur zu benennen, der daselbst auch regiments-schuldheiß genannt wird
Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 52 S. 1
Wort danach: Kriegssekretär
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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