Wort davor: Kriegsprivileg

Krieg(s)rat
Wortklasse: Maskulinum

Krieg(s)rat (I)
Erklärung: meist auf Dauer eingerichtete, aber auch ad hoc gebildete Versammlung unterschiedlicher Zusammensetzung zur Beratung und/oder Entscheidung von Angelegenheiten des Kriegswesens, auch als Kriegsgericht (I).

Krieg(s)rat (II)
Erklärung: Mitglied eines Kriegsrat (I), auch Beamter innerhalb der Kriegsverwaltung (II).

Wort danach: Kriegsratsbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten