Wort davor: Kriegsrechnung
Kriegsrecht
Wortklasse: Neutrum
Kriegsrecht (I)
Erklärung:
Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze, die das Kriegswesen regeln.
vgl.
Kriegsbrauch,
Kriegsgesetz.
- Belegtext:
untzer her han ich alß oberster hobtman die schwitzer, die in miner fangknuß ligen, ... nach kriegs recht ... redlichen gehalten
Datierung: 1499
Fundstelle: ThurgauBeitr. 89 (1952) 31
- Belegtext:
es ist kriegsrecht, wenn man eim ein gleid gibt, daß mans im für wort und werck halt
Datierung: 1525
Fundstelle: BauernkriegQ. I 489
- Belegtext:
so sag ich dir nach kriegsrecht, das du sin gfangner sin solt
Datierung: 1530
Fundstelle: SchweizId. VI 287
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
etliche maeldung von kriegßrecht vnd ordnung. idem es ist in gewonlichem gebrauch, es werde dann durch den artickelsbrieff außtruckenlich abgestrickt
Datierung: 1555
L. Fronsperger, Fünff Bücher von Kriegßregiment vnd Ordnung ... (Frankfurt/Main 1555) 97v
- Datierung: 1563
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 277
- Belegtext:
die natur hat alle menschen frey geschaffen. die leibeygene knechtschafft ... haben die feinde erfunden, dann das kriegsrecht hat die vberwonnenn der macht vnnd gewalt der jhenigen, die sie gefangen haben, vnterworffen
Datierung: 1566
Fundstelle: Göbler,Hdb. 86
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1570
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 67
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
holländisch kriegs-recht oder artickels-brieff
Datierung: 1590
Fundstelle: v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 329
- Datierung: 1600
Fundstelle: HessSamml. I 488
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- Belegtext:
standrecht nach ausweisung der kaiserlichen kriegsrecht herkommen und gebrauch
Datierung: 1606
Fundstelle: Maurer,WürtBurg 129
- Belegtext:
[der] scharfrichter ... sol ihn führen auf freien platz und ihm sein leib in zwei stücken schlagen ..., alsdan sol er begraben werden, wie in kriegsjurisdiktion gebräuchlichen ist.
wann solches geschiehet, so ist dem kaiserlichen kriegsrecht ein gnügen geschehen
Datierung: 1621
Fundstelle: Frauenstädt,MalefB. 287
- Belegtext:
wider alles kriegs- und voelcker-recht
Datierung: 1664
Fundstelle: Lünig,CJMilit. Anh. 200
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
er [k. Maximilian] lesse auch ein kriegsrecht verfassen und durch offentlichen druck ausgehen, wornach man im feld sich richten und urtheil sprechen solte
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. 1373
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1672
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 862
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Datierung: 1683
Fundstelle: Moser,StaatsR. 29 S. 420
- Datierung: 1688
Fundstelle: Beckmann,Idea 291
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1712
Fundstelle: Abele,Gerichtshändel II 125
- Datierung: 1723
Fundstelle: Lünig,CJMilit. Anh. 148
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
kriegs-recht ist eine wissenschafft des kriegs-wesens und gehet den etat einer republique, ordnung, ubung, disciplin und haendel derer soldaten an
Datierung: 1737
Fundstelle: Zedler XV 1934
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
[Buchtitel:] Gg. Friedr. Mueller, königlich-preussisches krieges-recht oder vollständiger innbegriff aller derjenigen publicirten gesetze, observantzen und
gewohnheiten, welche bey der königl. preuss. armee zu beobachten sind ... Berlin ... 1760.
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 654
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- in Google Books
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 273
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 573
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die kriegs gesetze, deren inbegriff das kriegs-recht ausmacht, sind gewisse vom kriegs-herrn vorgeschriebene regeln, nach welchen die soldaten ... ihre freye, auch die rechte und
verbindlichkeiten betreffende handlungen einzurichten verbunden werden ... ausdrueckliche kriegs-gesetze sind diejenigen, welche ein fuerst hat publiciren lassen; stillschweigende sind diejenigen observanzen
und gebraeuche, welche nach und nach ... bey der miliz eingefuehrt worden sind
Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 51 S. 642
- Datierung: 1794
Fundstelle: Schwarz,LausWB. V Anh. 78
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- Datierung: 1798
Fundstelle: RepRecht II 255
- Belegtext:
kriegsrecht. der inbegriff der rechte und verbindlichkeiten, welche das kriegswesen und den soldatenstand betreffen
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 202
- Belegtext:
das kriegsrecht auf dem lande und zur see ein und dasselbe ist
Datierung: 1806
Fundstelle: Hasse,LeipzMesse 496
- Datierung: 1818
Fundstelle: ProtBundesversamml. VI 103
- Datierung: 1826
Fundstelle: Rehberg,GHannover 55
Kriegsrecht (II)
Erklärung:
Fehde(recht).
Wortbildungshinweis: zu
Krieg (III 1 b).
- Belegtext:
wir durch gemein volker- vnd kriegsrecht vnsers herrn ... vnd der seinen schuld vnd gerechtikeit vnderstehen zu vervolgen
Datierung: 1468
Fundstelle: FRAustr. 42 S. 447
- Belegtext:
das adeliche kampf- und kriegsrecht
Datierung: 1743
Fundstelle: Ludewig,Anzeigen 1944
- Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 911
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- in Google Books
Kriegsrecht (III)
Erklärung:
das Recht, einen Krieg (IV) vorzubereiten und zu führen.
- Belegtext:
[Übschr.:] von dem fried- und kriegs-recht und was diesem letztern anhaengig, als da ist das recht, soldaten zu werben und musterungen anzustellen, das
besatzungs- und oeffnungs recht, das recht, staedte zu bevestigen, das folg-recht
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 579
- Belegtext:
das kriegs-recht ... ist eine befugniß des summi imperantis, das erlittene unrecht zu raechen und den feind durch offenbahre gewalt zur billigkeit zu zwingen
Datierung: 1751
Fundstelle: Buder 641
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- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Belegtext:
dieses krieges-recht, so den reichs-staenden zukommt, begreiffet in sich: 1. das recht, zeug-haeuser und kriegs-ruestungen ... zu halten; 2. den unterthanen wehr und waffen
aufzulegen; 3. zuzug zu befehlen; 4. musterung vorzunehmen; 5. festungen zu bauen; 6. besatzungen einzulegen; 7. soldaten zu werben; 8. das jus aperturae zu haben; 9. die soldaten einzuquartiren
Datierung: 1751
Fundstelle: Buder 649
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- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Belegtext:
aus dem kriegsrecht folgt auch das waffenrecht oder die befugniß, nicht nur in kriegs-, sondern auch ... in friedenszeiten sich zu armiren
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 37
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
zur ... gewaehrung oder wuerklichen ausuebung des allen teutschen reichsstaenden sammt und sonders zustehenden kriegs-, friedens- und bundesrechts gegen
auswaertige maechte, - jedem dieser reichsstaende eine eigene kriegsobrigkeit hierdurch ohnlaeugbar zuwaechßt
Datierung: 1788
Fundstelle: Pfeiffer,Reichsadel II 179
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1798
Fundstelle: RepRecht II 309
- Belegtext:
discussion mit Baiern und Wirtemberg, ob und wiefern denen teutschen staaten, welche nicht zugleich auswaertige maechte sind, ein unbeschraenktes kriegs-, friedens- und buendnißrecht einzuraeumen sey?
Datierung: 1814
Fundstelle: AktWienKongr. II 65
- Datierung: 1820
Fundstelle: Klüber,QSÖffRecht I 185
- Datierung: 1829
Fundstelle: Mohl,WürtStR. I 35
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- in Google Books
Kriegsrecht (IV)
Kriegsrecht (IV 1)
Erklärung:
Kriegsgericht (I).
- Datierung: 1621
Fundstelle: Ehlers,HambWehrverf. 193
- Datierung: 1631
Fundstelle: HistZ. 98 (1907) 548
- Datierung: 1631
Fundstelle: HistZ. 98 (1907) 550
- Datierung: 1635
Fundstelle: ZSchles. 1 (1856) 162
- Belegtext:
eine verantwortungs-schrift ... dem krieges-recht zugestellet
Datierung: 1635
Fundstelle: ZSchles. 1 (1856) 163
- Datierung: 1644
Fundstelle: HambGSamml. IX 116
- Belegtext:
nach gehaltenem krieges-recht und bedingung der sachen beschaffenheit an leib, leben, ehre und gut ... abgestraffet werden
Datierung: 1657
Fundstelle: CCMarch. III 1 Sp. 52
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1664
Fundstelle: RAbsch. IV 26
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- Datierung: 1672
Fundstelle: Emminghaus,CJGerm. II 386
- Datierung: 1672
Fundstelle: Emminghaus,CJGerm. II 403
- Datierung: 1689
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 244
- Datierung: 1713
Fundstelle: CCMarch. II 3 Sp. 54
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
es muessen ... zu einem kriegs-recht die assessores ... vom regiment erfordert werden, ... sie muessen ... nuechtern ... bey dem ... kriegs-rath erscheinen und weder aus liebe
noch leyd ... urtheilen und sprechen, wie sie es ... verantworten koennen
Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 1239
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1723
Fundstelle: Lünig,CJMilit. Anh. 137
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Datierung: 1723
Fundstelle: Lünig,CJMilit. Anh. 572
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
wie die verhoere und kriegs-rechte ueber officiers, unter-officiers und gemeine gehalten werden sollen
Datierung: 1754
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIX 1 S. 650
- Belegtext:
ein unparteiisches kriges-recht ... heisset deswegen also, weiln nimand vom regimente, darunter der missetaeter gewest ist, zum beisizer genommen wird
Datierung: 1758
Fundstelle: Estor,RGel. II 857
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- Belegtext:
es gehoeren ... fuer das general-kriegesgericht ... besonders die bey den regimentern durch das kriegesrecht gesprochenen urtheile
Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. II 550
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- Datierung: 1771
Fundstelle: HambGSamml. IX 563
- Datierung: 1771
Fundstelle: Zincke,KriegsRGel. 56
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- Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 50 S. 477
- Belegtext:
wenn ein kriegs-recht in buergerlichen (civil-)sachen gehalten wird, so wird solches ein kammer-recht genannt. im preussischen sagt man: stand-recht halten. vor dieses kommen meistens buergerliche sachen als: schulden etc.
Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 50 S. 479
- Belegtext:
kriegs-recht ... ein gericht, welches von mehrern in dem kriegs-recht erfahrnen personen ueber einen verbrecher aus dem kriegs-stande gehalten ... wird
Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 51 S. 642 iV. 645
- Belegtext:
es haben ... die kriegsrechte nur auf das recht und nicht auf gnade zu sehen
Datierung: 1793
Fundstelle: Schwarz,LausWB. III 180
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- Belegtext:
bey einem regiment meldet sich das ganze kriegsrecht bey dem obristen; die offiziers erscheinen in voelliger montirung mit feldbinden, unteroffiziers und gemeine mit voelligem
lederwerk; jeder beysitzer muß sein petschaft bey sich haben und die gemeinen muessen schreiben und lesen koennen
Datierung: 1793
Fundstelle: Schwarz,LausWB. III 180
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- Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Flurschütz,Würzb. 60
- Belegtext:
ein kriegsrecht sowohl wie ein kriegsparere besteht aus einem praeses, aus beysizern von verschiedenen classen und einem auditor ...
Datierung: 1810
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIX 2 S. 1104
- Belegtext:
wenn in kriegszeiten die besondere lage der dinge außerordentliche maßregeln erfordern, so kann statt des ordentlichen kriegsrechts ein außerordentliches verfahren angeordnet werden, das alsdann den namen standrecht fuehrt
Datierung: 1810
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIX 2 S. 1114
- Belegtext:
das kriegsrecht ... ist in allen faellen competent, welche die befugniß einer kriegsrechtlichen commißion ueberschreiten, also bei schweren anklagen gegen unteroffiziere und
soldaten und bei allen beschuldigungen gegen offiziere. die besetzung des gerichtes besteht aus sieben richtern, deren rang sich nach dem des angeklagten bestimmt; ... jedes urtheil eines kriegsrechtes
muß zur entscheidung in zweiter instanz eingesendet werden an ... das revisions-gericht
Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 737
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Kriegsrecht (IV 2)
Erklärung:
Handhabung der Militärgerichtsbarkeit, Verhandlung des Kriegsgerichts (I).
- Belegtext:
[zur Erhaltung der Disziplin] ist sobald kriegsrecht gehalten und der prozeß geschehen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: QFrankfG. II 355
- Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 1551
- Datierung: 1711
Fundstelle: Rädlein 566
- Belegtext:
der auditeur, feld-richter, kriegs-richter, feld- oder kriegs-schuldheiß ... ist ein einem oder mehrern regimentern beygegebener rechts-gelehrter, welcher das dabey vorfallende proceß-wesen nach den vorgeschriebenen
kriegs-ordnungen ... besorget, die inquisiten examiniret, die aussagen protokolliret, bey dem kriegs-rechte gemeiniglich die lezte stimme hat und das urtheil verfertigt und publicirt
Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 50 S. 523
[weitere Angaben: vgl. ebd. 523-537]
Kriegsrecht (IV 3)
Erklärung:
schriftliche Urteil(sbegründung) eines Kriegsgerichts (I) und die dazugehörigen Akten.
- Belegtext:
kriegesrecht zu Spando ... soll dem kammergericht zugeschickt werden, ihre gedanken über des kriegesrechts urtel [zu] eröffnen
Datierung: 1644
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. II 388
- Belegtext:
das ... vorgelegte kriegs-recht ueber den soldaten
Datierung: 1816
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIX 2 S. 1355
- Belegtext:
zu beschleunigung des geschaeftsgangs ... die kommandos der einzelnen regimenter und corps die kriegsrechte statt wie bisher an das kriegs-ministerium kuenftighin an das k. militaer-revisions-gericht einschicken
Datierung: 1819
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIX 2 S. 1526
Kriegsrecht (V)
Erklärung:
Zweikampf.
vgl.
Kriegsrecht(en).
Wort danach: kriegsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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