Wort davor: Kriegsonus
Kriegsorder
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Befehl des Kriegsherrn (II) oder eines von ihm ermächtigten Untergebenen.
sprachliche Erläuterung:
Grdw. zu frz. ordre 'Regel, Gesetz, Befehl'.
- Belegtext:
[Buchtitel:] E.Fr. Hendrich, de mandatis ducum militarium ... von kriegs-ordre ... [Jena 1691]
- Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 1401
- Belegtext:
die genaueste nachlebung solcher kriegs-ordren nur ..., wenn sie von einem souverainen fuersten und der den krieg selber verstehet herkommet, nicht aber so unvermeidlich sey,
wenn ein verstaendiger general von [Kauf-]leuten ... commandiret wird
Datierung: 1696
Fundstelle: Winckler,Edelm. 472
- Belegtext:
kriegesordren ... betreffen entweder den kriegesdienst mittelbar oder unmittelbar. die ersten heißen auch regimentsbefehle. von solchen ordren ist nun ohnstreitig, daß, wenn sie
a) nicht ausdruecklich wider das natuerliche goettliche gesetz laufen, als so weit sich keines fuersten und seiner nachgeordneten macht erstrecket, und wenn sie b) alle erfordernisse haben, puenktlich
und nach dem inhalt zu vollstrecken, diejenigen aber, denen sie gegeben sind, nicht widerreden duerfen ... nur muß entweder die ordre vom fuersten selbst oder demjenigen, der nach der subordination
dazu befugt ist, der unter beyden stehenden militz gegeben seyn
Datierung: 1771
Fundstelle: Zincke,KriegsRGel. 4f.
Faksimile
- Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 51 S. 644 Anm.
- Belegtext:
wendet man die allgemeinen hoheitsrechte auf das landesherrliche recht des krieges an, so entspringet daraus das recht ... 3) sogenannte kriegsordres zu geben
Datierung: 1805
Fundstelle: RepRecht XII 243
Faksimile
Wort danach: Kriegsordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten