Wort davor: Kriegsmusterung
Kriegsnot
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Krieg (IV) als die Verjährung hemmende und von der Haftung befreiende höhere Gewalt.
- Belegtext:
undergienge es [vermachtes Gut] ...durch prunst, khriegsnott, wassergüß ... und dergleichen unversehene vähl ..., so ist erb die erstattung zu thuen ... nit schuldig
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. III 18 § 10
- Belegtext:
so entzwischen der 32 jahr ... etwo wegen sterbßleüf, kriegs- oder anderer landßnoth ... die gericht gespert ... gewest, solle dieselbe zeit ... abgezogen ... werden
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 173 § 7
- Belegtext:
die kriges-not wird ... fuer eine rechtmaesige ursache, die gemitete sache zu verlassen, gehalten ..., und wenn der pacht-zins schon zum voraus bezalet worden ist, kan solcher
wieder zurueck begeret werden, iedoch kein interesse
Datierung: 1758
Fundstelle: Estor,RGel. II 682
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Wort danach: Kriegsoberst(er)
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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