Wort davor: Kriegsmanier
Kriegsmann, pl. auch Kriegsleute
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
vereinzelt pl. Kriegsmänner.
Kriegsmann (I)
Erklärung:
Parteivertreter im Krieg (III 2).
Kriegsmann (II)
Erklärung:
wer Waffendienst leistet.
- Datierung: 1507
Fundstelle: Eyb,Wiwolt 200
- Belegtext:
ich bin och ein kriegsman: warumm das nit? ich bin der man und kan darmit eim heren dienen umm den sold
Datierung: 1523
Niklaus Manuels Spiel evangelischer Freiheit ... Vom Papst und seiner Priesterschaft (1923) V. 695
- Belegtext:
soll ein yeder kriegsman bedencken, daz dysß ein erlicher christenlicher zug wyder die unglaubigen an türcken sein wyrdet
Datierung: 1532
Fundstelle: Bonin,Reichsheer 63
- Datierung: 1552
Fundstelle: HessJb. 6 (1956) 193
- Datierung: 1554
Fundstelle: ZHambG. 8 (1889) 515
Faksimile
- digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky und dem Verein für Hamburgische Geschichte
- Belegtext:
eines jegklichen kriegßmanns oder landtsknechts beuelch vnnd ampt ist, so bald einer von einem herren angenommen vnnd gelt empfaecht, so ist er schuldig, demselbigen ... nachzuokommen ...
Datierung: 1555
L. Fronsperger, Fünff Bücher von Kriegßregiment vnd Ordnung ... (Frankfurt/Main 1555) 57r
- Belegtext:
kriegslehen ... wurden keinen denn den kriegsleuten jr lebenlang verliehen
Datierung: 1566
Aventinus, Chronica ... (Frankfurt a. Main 1566) 332v
- Belegtext:
[welcher Soldat] die gefahr leibs und lebens vor augen hett ..., mag er sein mainung aufs wenigist ainer persohn endtecken, und so derselb ainig zeug davonkombt und darumb, wie
recht ist, außagt, soll des umbkombenen krigsmans lezter anbevolner will fur ein genugsambs gescheft gehalten und richtig exequirt werden
Datierung: 1573
Fundstelle: Wesener,ErbrechtÖsterr. 147
- Datierung: 1583
Fundstelle: AnzGMus. 8 (1839) 176
- Datierung: 1600
Fundstelle: QFSchleswHG. XIV 135
- Datierung: 1616
Fundstelle: CCMarch. III 1 Sp. 6
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die privilegia derer kriegs-leuthe und also auch deren privilegium fori ... aufhoereten, wenn sie nicht wuercklich im feld-zuge begriffen waeren
Datierung: 1762
Fundstelle: Cramer,Neb. 29 S. 120
- Belegtext:
ein jeder kriegesmann soll sein gewehr und übrige monthierung wohl in acht nehmen
Datierung: 1784
Fundstelle: ZWestf. 95, 2 (1939) 76
Wort danach: Kriegsmeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten