Wort davor: Kriegslandesherr
Kriegslast
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
wie Kriegskontribution, daneben insbesondere Dienst- und Naturalleistung(en) für die Armee.
sprachliche Erläuterung:
früher auch m.; meist pl. gebr.
vgl.
Kriegsanlage (I),
Kriegsfron,
Kriegsfuhre,
Kriegsgeld (II),
Kriegsprästation (I),
Kriegsschatzung,
Kriegssteuer.
- Belegtext:
kriegslasten, da keiner verschont werden muß
Datierung: 1628
Fundstelle: BreckerfeldUB. I 197
- Belegtext:
behufs der gleichmaeßigeren vertheilung der steuern und kriegslasten auf die dazu verpflichteten wird ... folgende provisional-ordnung festgesetzt
Datierung: 1640
Fundstelle: Scotti,Cleve I 254
- Datierung: 1674
Fundstelle: SPantaleonUrb. 573
- Datierung: 1691
Fundstelle: Moser,StaatsR. 31 S. 388
- Datierung: 1797
K.D. Hömig, D. Reichsdeputationshauptschluß ... (1969) 130
- Datierung: 1801
Fundstelle: Bewer,Rechtsfälle VI 10
- Belegtext:
alle kriegslasten nach dem steuerfuß ausgeschlagen werden
Datierung: 1803
Fundstelle: MainfrJb. 13 (1961) 167
- Belegtext:
der krieg selbst kann ... nur als gesamthandlung des ganzen staats betrachtet werden, daher sind 1) alle von freundlichen oder feindlichen heeren verursachte kriegslasten unter allen staatsbürgern auszugleichen
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 590
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1806
Fundstelle: Scotti,Cleve IV 2694
- Datierung: 1813
Fundstelle: VerordnAnhDessau II 230
- Datierung: 1819
Region/Autor/Textsorte:
Baden
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 487
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- in Google Books
Wort danach: Kriegslehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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