Wort davor: Kriegslast
Kriegslehen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
spätere Bezeichnung für ein Lehen, dessen Besitz zur Folge (I 4) verpflichtet.
- Datierung: 1473
Fundstelle: Ruprecht 338
- Datierung: 1566
Aventinus, Chronica ... (Frankfurt/Main 1566) 332v
- Datierung: 1754
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. I 220 Anm. h zu 219
- Belegtext:
auf diese art erhielten ... die vasallen und ministerialen ihre kriegs- und ambachtslehen
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 345
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
bey kriegslehnen bestanden sie [lehndienste] im allgemeinen in kriegsdiensten meist zu pferde, zum theil mit eigenen arten von waffen
Datierung: 1801
Fundstelle: Rößig,Altertümer 407
- Datierung: 1804
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 69 S. 93
- Belegtext:
kriegs-lehen, feudum militare, nennt man diejenige lehens-verfassung, wenn der lehen-mann nicht nur selbst dem lehen-herrn in seinen fehden ... als soldat zu dienen, sondern ihm
auch mehrere soldaten zuzufuehren verpflichtet ist
Datierung: 1804
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 69 S. 279
- Datierung: 1818
Fundstelle: Hagemann,PractErört. VI 41
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Kriegsmanier
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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