Wort davor: Kriegskonklusum
Kriegskontribution
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
außerordentliche Steuer besonders in Kriegszeiten zur Deckung der Kriegskosten.
vgl.
Kriegsgebühr,
Kriegsgeld (II),
Kriegslast.
- Datierung: 1604
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 391
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1631
Fundstelle: HessSamml. II 85
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- Belegtext:
[Flugschrift:] kurtze erinnerung von nothwendiger gleichheit der jetzigen anlagen und kriegskontributionen
Datierung: um 1650
Fundstelle: Isaacsohn,PreußBeamte II 119 Anm.
- Belegtext:
landrettungssteuren ... werden ohne verwilligung der staende nicht indiciret noch exigiret, wie dan auch ... mit den monatlichen und dergleichen art kriegß contributionen zu verfahren [ist]
Datierung: 1655
Fundstelle: HessSamml. II 243
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- Datierung: 1803
Fundstelle: Philipp,WBSächsKR. 99
- Belegtext:
die zu zahlende kriegs contribution ist eine abkaufung der das ganze und jeden einzelnen treffenden kriegs costen, es ist also unumgänglich nöthig, dass der einzelne nach maasgabe seines vermögens beytrage
Datierung: 1806
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein II 134
Wort danach: Kriegskontrollor
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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